Nahrungsergänzungsmittel (NEM) liefern Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zur Ergänzung der täglichen Ernährung. Ein umfassendes Regelungspaket aus rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel sowie zusätzlichen spezifischen Vorschriften gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau – NEM, die den regulatorischen Auflagen entsprechen, sind sicher. Sie werden unter hohen Hygiene- und Qualitätsstandards produziert und regelmäßig kontrolliert.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM)?
NEM sind in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) definiert als „Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen (…) zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
NEM ersetzen keinesfalls eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Durch ihre ernährungsspezifischen und physiologischen Eigenschaften können sie aber einen ergänzenden Beitrag zur Vermeidung eines Nährstoffdefizits und zur Gesunderhaltung des Verbrauchers leisten.
Was macht NEM so sicher?
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur auf den Markt gebracht oder eingeführt werden, wenn sie zuvor beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt wurden.
NEM, die den gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden, sind als sicher einzustufen. Zum Beispiel gilt für sie in vollem Umfang die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Ihr zufolge dürfen nur dann gesundheitsbezogene Eigenschaften von Stoffen in NEM werblich herausgestellt werden, wenn sie wissenschaftlich belegt sind. Es sind ausschließlich diejenigen Aussagen erlaubt, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft und von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassen wurden.
Durch genaue Angaben zur Einnahme und ausführliche Deklarationen auf der Verpackung ermöglichen die Anbieter dem Verbraucher, die Präparate in angemessener Weise und in sicherer Dosierung anzuwenden. Dabei wird auch auf evtl. vorhandene Allergene hingewiesen.
Für Qualität und Sicherheit eines Nahrungsergänzungsmittels sind die Hersteller verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und folgen den Regeln einer Guten Herstellungspraxis: Dazu zählt, dass sie hohe Maßstäbe an die Qualität der einzelnen Rohstoffe legen und auf die Einhaltung der Rezeptur und der Herstellungsvorschriften während der Produktion achten. Die Herstellung erfolgt unter Berücksichtigung strenger Hygieneregeln, deren Einhaltung durch Hygienebeauftragte regelmäßig kontrolliert wird. Die Freigabeprüfung der Produkte erfolgt nach einem festgelegten risikoorientierten Stichprobenplan, der eine Prüfung zum Beispiel des Gehalts an Vitaminen, der mikrobiologischen Reinheit und der Verpackung vorsieht. Erst wenn es alle Anforderungen erfüllt, wird ein Nahrungsergänzungsmittel ausgeliefert. Dazu kann jeder Inhaltsstoff rückverfolgt werden – das heißt, es lässt sich exakt nachvollziehen, welche Ausgangsstoffe von welchem Lieferanten bei der jeweiligen Produktionscharge eingesetzt wurden.
Sind bei sachgemäßer Einnahme von NEM Überdosierungen zu erwarten?
Das Risiko einer Überdosierung durch legal im Verkehr befindliche Nahrungsergänzungsmittel und bei sachgemäßer Verwendung ist gering. Selbst ein überschreiten des Tagesbedarfs stellt noch kein gesundheitliches Risiko dar. Allerdings sollte eine dauerhafte Überschreitung der zulässigen Höchstmenge – wie bei anderen Lebensmitteln auch – vermieden werden. Bei normaler Ernährung und durchschnittlich dosierten Nahrungsergänzungsmitteln besteht kein Risiko.
Welche Bezugsquellen sind empfehlenswert?
Der Verbraucher sollte auf Erzeugnisse anerkannter Hersteller vertrauen. Grundsätzlich gilt, dass die Präparate nicht über Quellen bezogen werden, die Fragen zur Herkunft offen lassen. Wer zum Beispiel Produkte über das Internet aus dem Ausland bezieht, muss bedenken, dass diese möglicherweise in Deutschland nicht verkehrsfähig sind und daher nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Im Zweifelsfall kann vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln der Arzt und/oder Apotheker um fachlichen Rat gefragt werden.